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Informieren, Gedanken machen und gezielt Handeln. Alle wichtigen Änderungen haben wir in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst.  Was diese Änderungen für Sie ganz persönlich bedeuten und welche Weichen Sie in 2008 stellen müssen, um optimal auf diese steuerlichen Änderungen vorbereitet zu sein, erklärt Ihnen Ihr Berater. Sie werden erkennen, dass hierfür die Kenntnis Ihrer Ziele und die Kommunikation Ihrer Wünsche im Finanzplanungsgespräch mit Ihrem Berater die Grundvoraussetzungen für die Erarbeitung einer individuellen Lösungen darstellen. Auf dieser Basis kann Ihr Berater, unter Berücksichtigung der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer und weiterer steuerlicher Rahmenbedingungen den Weg für Ihr Anlagekonzept frei machen. Fragen Sie Ihren Berater! |
Mit der Abgeltungsteuer wurde die einschneidenste Steueränderung für die Privatanleger der letzten Jahre nun zur Gewissheit. Das Regelwerk hat zum Ziel eine Reduzierung der Steuersätze und eine Vereinfachung der Besteuerungsgrundlagen. In vielen Bereichen wurde die bisherige Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz zum Wohle des Kunden reduziert, aber es bleiben auch Fälle in denen die Altregelung für den Steuerzahler günstiger war. Wir wollen Ihnen einen Überblick der Regelungen der Reform auf die einzelnen Anlageformen geben und die Resultate eines wissenschaftlichen Exkurses der European Business School zu den Effekten auf die Anlagepolitik. Ab 2009 gilt eine einheitliche Besteuerung von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Investment- und Zertifikatserträgen) und Gewinnen aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommenssteuer des Anlegers zukünftig grundsätzlich abgegolten. Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz können die sogenannte Veranlagungsoption nutzen, d.h. sie erfahren eine geringere Besteuerung mit ihrem persönlichen Steuersatz. Die Abgeltungsteuer wird direkt an der Quelle einbehalten, also von Banken, Sparkassen und auch den Fondsgesellschaften. Auf Antrag wird die Kirchensteuer vom Geldinstitut für den Steuerpflichtigen abgeführt. Wegen des weggefallenen Sonderausgabenabzugs der gezahlten Kirchensteuer kommt hierbei eine reduzierende Korrekturformel zum Einsatz. Ohne diesen direkten Abzug bleibt die generelle Erklärungspflicht des kirchensteuerpflichtigen Anteils bei der Einkommensteuererklärung bestehen. Nicht der Abgeltungsteuer unterworfene Kapitaleinkünfte (Auslandserträge, Darlehen unter Privatpersonen etc.) müssen weiterhin bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag werden namentlich zu einem Sparerpauschbetrag in gleicher Höhe von 801EUR pro Person pro Jahr zusammengeführt. Auf diesen Maximalbetrag bleibt der Abzug begrenzt. Private Kreditzinsen für Kapitalanlagen lassen sich ebenfalls nicht in Abzug bringen. Auch weiterhin können z.B. Rentner mit geringem Einkommen mit Hilfe einer Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes Steuerabzüge vermeiden, sofern bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden. Mit Einführung der Abgeltungsteuer wird ebenfalls die so genannte Spekulationsfrist von einem Jahr aufgehoben. Die Spekulationsfreigrenze von derzeit 512,00 EUR entfällt. Spekulationsverluste z.B. aus Aktien dürfen nur mit realisierten Gewinnen Steuer sparend verrechnet werden. Dieses betrifft jedoch nur die nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Kapitalanlagen. Bis dahin sorgt eine Übergangsregelung, nach der grundsätzlich die alte Spekulationsfrist und der alte individuelle Steuersatz gelten, für verlängerten Bestandsschutz. Eine Ausnahme gibt es für Anlagezertifikate: Alle nach dem 14. März 2007 gekauften und nach dem 30. Juni 2009 verkauften Zertifikate unterliegen der Abgeltungsteuer. Der Bestandsschutz gilt somit für Anlagezertifikate nur für ein halbes Jahr. Das Halbeinkünfteverfahren, nach dem bislang Dividendenerträge und Kursgewinne nur mit dem hälftigen Wert mit dem individuellen Steuersatz belegt wurden, wird gestrichen, da nunmehr die vollen Beträge nur mit 25 % Abgeltungsteuer erfasst werden. Ablaufleistungen von Versicherungsneuverträgen werden nach dem Wegfall der Steuerfreiheit zu Beginn 2005 versteuert. Hierbei werden die Wertzuwächse von Verträgen mit einer zwölf Jahre währenden Mindestlaufzeit und Fälligkeit nach dem 60. Lebensjahr nur hälftig dem individuellen Steuersatz unterworfen. Verträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, müssen den vollen Zuwachs mit dem Abgeltungssatz von 25 % versteuern. Der Vorteil der längeren Haltedauer hat sich im Vergleich zur Altregelung reduziert. Die Besteuerung von Rentenzahlungen aus Versicherungen mit dem Ertragsanteil wird nicht tangiert. Auch Riester- und Rürup-Renten sind durch die Einführung der Abgeltungsteuer noch einmal attraktiver geworden. Außer der nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlung nach dem Prinzip des im Jahr 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetzes, greift die Abgeltungsteuer hier nicht. Bei der Riester-Rente fokussiert sich die Nutzenbetrachtung fälschlicherweise oft auf die Pro-Kopfforderungen für Eltern und Kinder. Dabei kann die Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Beträge noch attraktiver ausfallen. Wichtig ist auch die Sinnhaftigkeit eines Partnervertrages zu überprüfen, damit die Werte des Verstorbenen im Todesfall vom Ehepartner übernommen werden können. Mit der Rürup-Rente haben vor allem nicht abhängig Beschäftigte erstmalig die Möglichkeit steuerlich begünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch dem normalen Angestellten oder Arbeiter steht diese Sparform offen. Unter Anrechnung von Beiträgen in die Sozialversicherung oder berufständiger Versorgungswerke können 64 % der in 2007 eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden (dieser Prozentsatz steigt p.a. um 2 %). Vorteilhaft ist die hohe Flexibilität der Einzahlungen, denn für Versicherungen untypisch geht man nicht zwangsläufig eine Regelbesparung ein. Besonders sinnhaft ist die Rürup-Rente wenn, wie bei vielen Selbständigen, die gesetzliche Rente nur geringe Altersruhegelder erwarten lässt und bislang eher überschaubare Vorsorge betrieben wurde. Auch für Personen kurz vor Renteneintritt bei denen noch hohe steuerliche Belastungen vorherrschen, die aber ab Ruhestand geringere Steuersätze erwarten dürfen, zählen zu den Profiteuren dieser auch Basis-Rente genannten Anlageform. Offene Immobilienfonds, nach zwei Jahren mit schwächerer Wertentwicklung nur wieder in gutem Fahrwasser, behalten ihre bisherige steuerliche Behandlung, die je nach Anlageziel zu einem nicht unerheblichen steuerfreien Teil des Wertpapiergewinnes führt. Für Beteiligungsprodukte oder „geschlossene Fonds“ gelten die Regeln der Abgeltungsteuer ebenso wenig. Je nach Anlageobjekt und –form greifen hier weiterhin die Privilegien von Tonnagesteuer (bei Schiffen), Progressionsvorbehalten aus Doppelbesteuerungsabkommen (bei Auslandsimmobilien) oder steuerfreien sonstigen Einkünften (z.B. bei Leasingstrukturen), die den Reiz dieser Investments für unternehmerisch denkende Anleger ausmachen. Welche Handlungsempfehlungen lassen sich hieraus für den Privatanleger ableiten: Lassen Sie sich nicht durch forsche Berater mit dem Vorwand einer vorgezogenen Einführung der Abgeltungsteuer zum Jahresbeginn 2008 zu raschen Abschlüssen verleiten. Jüngst hat das Finanzministerium verlauten lassen, dass es keine solchen Pläne hegt! Die Produktschmieden der Banken, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften sind rege damit beschäftigt, mit innovativen Produkten das Kundenergebnis zu optimieren. Gar zu verlockend klingende Lösungen, wie z.B. die Diskussion um Spezialfonds für vermögende Privatpersonen, werden in diesem „Hase-und-Igel-Spiel“ unter Umständen abgestraft und führen nur zu Kosten ohne Ihnen bei der Zielerreichung zu helfen. Generell lassen sich wenige prägnante Aussagen zu ratsamen Strategien treffen: Eine Anlagepolitik der ruhigen Hand wird künftig belohnt. Schon immer waren die Anlagestrategie und die Vermögensstruktur die dominanten Erfolgsfaktoren für den Investmenterfolg. Langfristige Planung, die nur geringe Nachjustierungen erfordert, rettet den Bestandsschutz der alten Spekulationsfrist über die Zeit der Einführung der Abgeltungsteuer.  Dachfondskonzepte verhindern das die Dispositionen des Fondsmanagers bis auf die individuelle Ebene des Anlegers durchschlagen. Bis zum Verkauf des Dachfondsanteils fallen keine Abgeltungsteuern auf Kursgewinne an. Die Steuerstundung lässt den Faktor Zinseszins besser zur Geltung kommen. Nach intensiven Studien des Lehrstuhls von Prof. Dr. Rolf Tilmes an der European Business School zeigt sich, dass defensivere Anlagestrategien mit Renten und Immobilienfonds stärker von den Regelungen der Abgeltungsteuer profitieren als umschlagsträchtigere Aktienportfolien. Für den interessierten Leser folgen konkretere Aussagen in Grafikform. Es sollte nie vergessen werden, dass oberste Priorität bei der Anlageentscheidung die korrekte Erfassung der eigenen Ziele und Wünsche darstellt. Erst nach dieser Bestandsaufnahme in einem Finanzplanungsgespräche kann die bedarfsgerechte Empfehlung und Entscheidung erfolgen. Ein steuerlich maximaler Nutzen ist dann vielleicht das Sahnehäubchen, aber sollte nie der Motivationstreiber sein. Als Absolventen der Studiengänge der ebs Finanzakademie haben wir Zugang zu den Studien von Prof. Dr. Rolf Tilmes (PFI Private Finance Institute bei der European Business School) Erste Studie: Auf welche Ursachen ist die schlechtere Wertentwicklung eines Aktiendepots nach der Abgeltungsteuer zurückzuführen? Annahmen: Kunde mit Spitzensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; reines Aktiendepot mit 8 % angenommener Wertentwicklung p.a.; keine angenommene Dividendenrendite; kompletter jährlicher Depotumschlag nach Ablauf der Spekulationsfrist; Anlagedauer 20 Jahre Erläuterungen zur graphischen Darstellung: Bei einer kumulierenden Anlage der Kursgewinne ohne zwischenzeitliche Realisierung liegt der Endwert des Vermögens im Status des heutigen Steuerrechtes (Spekulationsfristen) bei ca. 466 % des Anfangswertes. Die Einführung der Abgeltungsteuer entzieht dem Vermögen bei Kursgewinnrealisierung nach 20 Jahren ca. 102 % (gelber Block). Der Endwert eines Depots mit jährlichem Umschlag der Aktienwerte weist einen modellhaften Wert von ca. 309 % auf (roter Block). Die orangefarben dargestellte Differenz von ca. 55 % stellt den Vermögensverlust durch die jährliche Abführung der Abgeltungsteuer dar, die man vereinfacht mit dem Zinseszinseffekt begründen kann. Zweite Studie: Wie wirken sich Risikoneigung und Umschlagshäufigkeit unter der Abgeltungsteuer auf die Wertsteigerung aus? Die Prozentsätze weisen die jeweilige Renditeverschlechterung oder –steigerung gegenüber der bisherigen Ertragsbesteuerung mit dem individuellen Steuersatz aus. Die Annahmen, die wir aus Platzgründen nicht ausweisen, basieren auf Quellen von Prof. Tilmes. | Risikoneigung | Offensiv | Ausgewogen | Defensiv | | Portfoliostruktur | 100 % Aktien / 0 % Renten | 50 % Aktien / 50 % Renten | 0 % Aktien / 100 % Renten | | Steuersatz | 15 % | 30 % | 42 % | 15 % | 30 % | 42 % | 15 % | 30 % | 42 % | | Umschlag des Depots innerhalb von 1 Jahr | -1,17% | -1,88% | -1,84% | -0,59% | -0,86% | -0,66% | 0,00% | 0,17% | 0,53% | | Umschlag des Depots innerhalb von 10 Jahren | -0,92% | -1,52% | -1,48% | -0,55% | -0,82% | -0,65% | 0,00% | 0,17% | 0,53% | Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Es fällt auf, dass aktienorientierte Anleger eine systematische Schlechterstellung durch die Abgeltungsteuer (Wegfall der Spekulationsfristen) erfahren. Rentenanleger werden besser bzw. nicht schlechter gestellt. Die Höhe der Mindererträge nimmt mit höherer Umschlagshäufigkeit zu. Defensivere Anlagestrategien, bei denen bislang die Zinserträge dominant dem individuellen Steuersatz unterworfen wurden, führen bei höher besteuerten Anlegern zu Vorteilen bei der Nachsteuerrendite. Hierbei gilt es aber zu bedenken, ob die Vorsorgeziele eines Kunden mit einer defensiven Strategie nach Steuern und Inflation im heutigen Marktumfeld überhaupt zu der erforderlichen Vermögensmehrung führen. Sie erkennen, dass die Kenntnis der Ziele und die Kommunikation der Wünsche im Finanzplanungsgespräch mit Ihrem Berater die Grundvoraussetzungen für die Erarbeitung von individuellen Lösungen darstellen. Auf dieser Basis kann Ihr Berater, unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen den Weg für Ihr Anlagekonzept frei machen. Ihr Stefan Nienhoff VR PrivateBanking |
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