VR-Bank Westmünsterland eG
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SEPA | IBAN & BIC
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SEPA - Der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa wird vereinfacht Kontakt

Alles, was Sie über SEPA wissen müssen
Die Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA – Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit 1992. Seit Anfang 2008 werden mit SEPA nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einheitlich, schneller und einfacher.
SEPA-Änderungen

Zeitlicher Ablauf

Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb seit 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen. Ab dem 1. Februar 2014 werden die SEPA-Zahlverfahren für Firmenkunden Pflicht. In einer Übergangszeit bis 1. Februar 2016 können Privatkunden Zahlungen noch mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen.

Der SEPA-Raum
SEPA gilt innerhalb von 32 Ländern: den 27 EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern, den drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in Monaco und der Schweiz.

Internationale Kontonummer und Bankleitzahl
Für Ihre Zahlungen mit der SEPA-Euro-Überweisung benötigen Sie Ihre IBAN und den BIC. Der BIC Ihrer VR-Bank Westmünsterland eG lautet GENODEM1BOB. Ihre IBAN finden Sie  u.a. auf Ihrem Kontoauszug, im Online-Banking oder auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard. Nutzen Sie auch gern unseren IBAN-Rechner, den Sie im Reiter "IBAN & BIC" finden.

Unterstützung durch Ihre VR-Bank
Als Privatkunde und Firmenkunde profitieren Sie von Anfang an von SEPA. Die VR-Bank Westmünsterland bietet Ihnen bereits die neuen europäischen Zahlungsverkehrsinstrumente und ist bereit für SEPA. Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen unter den folgenden Reitern aufbereitet. Bei Fragen, melden Sie sich gern - per Kontaktformular, telefonisch oder vor Ort in Ihrer Filiale.
Was sind IBAN und BIC?

Der BIC Ihrer VR-Bank Westmünsterland eG lautet GENODEM1BOB.
Geben Sie einfach Ihre Kontonummer in den IBAN-Rechner ein
dann wird Ihre IBAN angezeigt. Ihre IBAN finden Sie übrigens auch auf Ihrem Kontoauszug und im Online-Banking. (Bitte prüfen Sie, ob Sie Ihre Kontonummer richtig eingegeben haben. Die Angabe der IBAN erfolgt ohne Gewähr. Für fehlerhaft berechnete IBAN und daraus resultierende Schäden haften wir nicht.)
 

Den BIC anderer Banken finden Sie > hier.
Welche Zahlungsinstrumente gibt es in SEPA?
 
Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gibt es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen.
 
SEPA-Überweisung (SCT):
Die SEPA-Überweisung als SEPA-Produkt für die europäische SEPA-Überweisung gewährleistet ein europäisches Standardverfahren für den Zahlungsverkehr grenzüberschreitend im Binnenmarkt sowie innerhalb Deutschlands. Als Identifizierung der Bankverbindung des Überweisenden und Begünstigten gelten IBAN und BIC. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Euro-Überweisung in SEPA und einer EU-Standardüberweisung? Der Unterschied besteht darin, dass bei der EU-Standardüberweisung eine Betragsgrenze von 50.000 Euro festgelegt ist. Mit der SEPA-Überweisung können Euro-Überweisungen ohne Betragsbegrenzung durchgeführt werden.
  • Im Internet-Banking finde ich keine EU-Standardüberweisung mehr. Welche Optionen habe ich?Im Internet-Banking findet sich unter Zahlungsverkehr statt der gewohnten EU-Standardüberweisung die Euro-Überweisung SEPA. Bitte nutzen Sie die Euro-Überweisung SEPA, wenn Sie eine EU-Standardüberweisung durchführen möchten. 
  • Wie ist der Aufbau der Euro-Überweisung? Die Euro-Überweisung ist im Aufbau einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich. Sie orientiert sich an der EU-Standard-Überweisung, die Anfang 2008 von der Euro-Überweisung ersetzt wurde. Sie können sie parallel zu den heutigen Inlands-Überweisungen auch innerhalb Deutschlands verwenden. Die Euro-Überweisung steht Ihnen auch im Online-Banking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung. Konto-Inhaber tragen die Entgelte bei ihrem Kredit-Institut, der Empfänger die übrigen.

    Bitte machen Sie immer folgende Angaben:
    - Name und Vorname oder Firmenname des Empfängers
    - IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts
    - Zu überweisender Betrag in Euro
    - Optional: Angabe eines Verwendungszweckes
    - Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
    - Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)
  • Kann ich noch das bisherige Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl nutzen? Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie als Privatkunde deshalb bis zum 1. Februar 2016 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen. Für Firmenkunden werden die Zahlungsverfahren am 1. Februar 2014 Pflicht. 

Kartenzahlungen:

Die VRBankCard wird in ganz Europa verwendet werden können, ohne einen Unterschied zum Einsatz in Deutschland. Die V-Pay-VRBankCard ist mit dem dazu notwendigen EMV-Chip-Standard ausgestattet und erfüllt bereits seit mehreren Jahren die Anforderungen von SEPA.

> Alle Infos zu Lastschriften & Mandate
Vorteile von SEPA
Welche Vorteile und Potenziale bietet SEPA für den Euro-Zahlungsverkehr von Unternehmen?
> mehr
Lastschriften & Mandate
Welche Formen von Lastschriften gibt es künftig? Wie ist mit "alten" Mandaten zu verfahren?
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Wie weit sind Sie schon auf dem Weg zu SEPA? Nutzen Sie unseren SEPA-Navigator:
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Damit Ihr Verein fit für SEPA wird, haben wir für Sie eine übersichtliche Check- und Arbeitsliste entwickelt. Für Fragen steht Ihnen zudem Ihr Berater gern zur Verfügung und unterstützt Sie.

> SEPA-Checkliste für Vereine (PDF)

> Muster SEPA-Basis-Lastschriftmandat (PDF)
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