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-- 21.01.2013 Script geändert. Sicherung liegt bei HJR --> Was ist Bausparen?
Zur Verwirklichung Ihrer Wohnwünsche ist die finanzielle Vorsorge der Grundstein. Bei einem Bausparvertrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen und staatliche Prämien (Bedingungen vorausgesetzt). Ein Bausparvertrag wird wahlweise zwischen 25% und 50 % angespart, bei Fälligkeit können Sie aus diesem Vertrages ein zinsgünstiges Darlehen bekommen. Die Bausparsumme ist sehr vielseitig verwendbar.
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> zum Bausparrechner Mit dem Online-Bausparrechner von Schwäbisch Hall haben Sie die Möglichkeit, den Vertragsabschluss in aller Ruhe zu Hause vorzubereiten. Passend zu Ihrem persönlichen Bedarf stellen Sie sich Ihren Bausparvertrag Schritt für Schritt zusammen. Alle für den Vertragsabschluss wichtigen Infos und Unterlagen erhalten Sie nochmals per Mail zugesandt. Für das persönliche Gespräch mit Ihrem Berater, bei dem Sie den Vertrag unter Dach und Fach bringen, sind Sie damit optimal vorbereitet. Bringen Sie dazu einfach Ihre Bauspar-Berechnung mit. Offene Fragen können Sie im Gespräch mit Ihrem Berater klären. Probieren Sie unseren neuen Bausparrechner einfach mal aus und entdecken Sie, welche Chancen Bausparen Ihnen bietet. > jetzt Termin vereinbaren Und haben Sie schon ein konkretes Vorhaben, dann können Sie auf der folgenden Seite mögliche Finanzierungsvarianten Ihres Bau-, Kauf- oder Modernisierungsobjekts berechnen: > zum Online-Baufinanzierungsrechner (VR-Bank) Für Baussparverträge, die ab dem 01. Januar 2009 abgeschlossen werden, gilt:
Die Wohnungsbau-Prämie¹ wird nur gewährt, wenn der Bausparvertrag später für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme eingesetzt wird, wie beispielsweise Bau/Kauf oder Modernisierung/Umbau einer Immobilie. Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, gilt diese Zweckbindung lediglich innerhalb einer siebenjährigen Bindungsfrist.² Tipp: Wer beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann das Geld nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist auch für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig im Leben für einen Bausparvertrag in Anspruch genommen werden. Wer kann die Wohnungsbau-Prämie erhalten? Natürliche Personen, die einen Bausparvertrag jährlich mit mindestens 50 EUR besparen (auch Einmalzahlung möglich), mindestens 16 Jahre alt sind (für Vollwaisen gibt es keine Altersgrenze), auch Schüler, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Wie kann die Wohnungsbau-Prämie beantragt werden? Den Wohnungsbau-Prämienantrag erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bei Ihrer Volksbank ab oder senden ihn direkt an die Bausparkasse. Im Anschluss leitet die Bausparkasse den Antrag an das zuständige Finanzamt weiter, welches über die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie entscheidet. Lassen Sie sich diese Prämien-Chance mit einem Bausparvertrag von Schwäbisch Hall nicht entgehen. ¹ Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. (Alleinstehende unter 25.600 Euro; Verheiratete unter 51.200 Euro) ² Voraussetzung: Bis 31.12.2008 wurde mindestens eine Sparrate in Höhe des Regelsparbeitrages geleistet. |
0180 111 5 333*
* Telefon & Fax. Werktags 8-19Uhr,
3,9 ct./Min. aus dem Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 ct./Min. Die regionalen Rufnummern finden Sie unter 'Geschäftsstellen'. Immobilien
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